Illegales Glücksspiel: Strafrechtliche Risiken für Anbieter, Vermarkter und Nutzer

Die Teilnahme an Online-Glücksspielen boomt, doch viele Angebote im Internet sind in Deutschland nicht lizenziert und damit illegal. Wer solche unerlaubten Wettanbieter nutzt oder dafür vermittelt, begibt sich in ein rechtliches Risiko.

Dieser Blogbeitrag erläutert verständlich die gesetzliche Lage, zeigt auf, wer sich strafbar machen kann (Anbieter, Vermittler und Spieler) und beschreibt die aktuelle Praxis der Strafverfolgung. Zudem erklären wir, warum es gute Verteidigungschancen gibt – etwa wegen unklarer Gesetzeslage, fehlendem Vorsatz oder Auslandsbezug der Anbieter.

Autoren: RA René Scheier & RA István Cocron

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TL:DR

Spielen oder Werbung für nicht erlaubte Wettanbieter kann strafbar sein. Der Staat geht inzwischen stärker dagegen vor. Aber wer nicht wusste, dass ein Anbieter illegal ist, hat oft gute Chancen, ohne Strafe davonzukommen und manchmal sogar sein Geld zurückzuerhalten.

  • Nur mit deutscher Erlaubnis erlaubt: Online-Glücksspiele sind in Deutschland nur legal, wenn der Anbieter eine deutsche Lizenz hat. Lizenzen aus Malta, Curaçao & Co. zählen hier nicht.
  • Anbieter riskieren Strafen: Wer ohne deutsche Lizenz Glücksspiele anbietet, macht sich strafbar. Es drohen hohe Geldstrafen oder sogar Gefängnis.
  • Werbung und Vermittlung sind auch verboten: Wer für illegale Anbieter wirbt, Links setzt oder Spieler dorthin vermittelt, kann ebenfalls bestraft werden.
  • Auch Spieler können Ärger bekommen: Wer bewusst bei einem nicht erlaubten Online-Casino oder Wettportal spielt, begeht nach deutschem Recht eine Straftat. Es kann Geldstrafen oder im schlimmsten Fall eine kurze Freiheitsstrafe geben.
  • Strafverfolgung nimmt zu:
    • Früher wurden Spieler selten bestraft, inzwischen gibt es deutlich mehr Ermittlungen.
    • Banken melden verdächtige Überweisungen an Glücksspielanbieter → Ermittlungen starten.
    • Die Behörden sehen illegales Spielen nicht mehr als „Kavaliersdelikt“.
  • Es gibt aber gute Chancen, ohne Strafe davonzukommen:
    • Viele wussten gar nicht, dass das Online-Casino illegal ist.
    • Ohne nachweisbare Kenntnis („Vorsatz“) ist eine Bestrafung schwer.
    • Oft werden Verfahren bei kleinen Beträgen eingestellt.
  • Wichtig bei Post von Polizei/Staatsanwaltschaft:
    • Keine Aussagen ohne Anwalt machen.
    • Schweigerecht nutzen.
    • Ein Anwalt kann Akten einsehen und oft eine Einstellung erreichen.
  • Geld zurückfordern: In vielen Fällen können verlorene Einsätze von illegalen Anbietern für bis zu zehn Jahre rückwirkend zurückgeholt werden (es gibt spezialisierte Kanzleien dafür).

Gesetzliche Lage: Unerlaubtes Glücksspiel

In Deutschland ist Glücksspiel streng reglementiert. § 284 StGB stellt das unerlaubte Veranstalten eines Glücksspiels unter Strafe. Das heißt: Wer ohne behördliche Erlaubnis (ohne gültige deutsche Lizenz) öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet, durchführt oder hierzu Einrichtungen bereitstellt, macht sich strafbar. Die Strafdrohung für Veranstalter ist eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Auch das Vermitteln oder Bewerben illegalen Glücksspiels ist erfasst. So stellt § 284 Abs. 4 StGB ausdrücklich unter Strafe, für unerlaubtes Glücksspiel zu werben. Hierfür drohen bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Wer also z.B. als Affiliate-Partner Banner oder Links zu einem nicht lizenzierten Casino schaltet, kann sich ebenfalls strafbar machen.

Parallel zum Strafgesetzbuch regelt der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) die Erteilung von Lizenzen. Legal ist ein Glücksspielangebot in Deutschland nur mit deutscher Lizenz, die in der offiziellen Whitelist der Glücksspielbehörde aufgeführt ist. Eine ausländische Genehmigung (etwa aus Malta oder Curaçao) reicht dagegen nicht aus, um hier legal Glücksspiele anzubieten. Folglich gelten Online-Anbieter ohne deutsche Erlaubnis als „unerlaubtes Glücksspiel“ im Sinne des § 284 StGB – unabhängig davon, ob sie im Ausland reguliert sind.

Wer macht sich strafbar? Anbieter, Vermittler und Spieler

1. Betreiber von nicht lizenzierten Wettplattformen (Veranstalter) erfüllen den Tatbestand des § 284 StGB. Ihnen drohen empfindliche Strafen – in „einfachen“ Fällen bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, in schweren Fällen (etwa gewerbsmäßig oder als Bande) sogar bis zu fünf Jahre (§ 284 Abs. 3 StGB).

2. Strafbar kann sich auch machen, wer illegales Glücksspiel vermittelt oder fördert. Das kann z.B. jemand sein, der Spieler aktiv an einen illegalen Wettanbieter heranführt, Wetten weiterleitet oder Werbung dafür schaltet. Bereits das Werben für ein unerlaubtes Glücksspiel ist laut Gesetz strafbewehrt (bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe). Ebenso kann ein Vermittler als Gehilfe oder Mittäter des Haupttatbestands (§ 284 StGB) haften, wenn er etwa technische Infrastruktur bereitstellt oder organisatorisch mitwirkt. Nicht nur die Hintermänner, sondern auch Helfer und Promoter illegaler Wettangebote bewegen sich im strafbaren Bereich.

3. Auch die Spieler selbst – also Nutzer, die bei einem illegalen Anbieter mitspielen – können sich strafbar machen. Hier greift § 285 StGB (Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel). Diese Norm bestraft jeden, der vorsätzlich an einem öffentlichen Glücksspiel ohne Erlaubnis teilnimmt. Für Teilnehmer sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen vor. Entscheidend ist, dass der Spieler wusste oder billigend in Kauf nahm, dass das Angebot illegal war – denn § 285 StGB erfasst nur vorsätzliches Handeln.

In der Praxis bedeutet das: Wer sich z.B. von Deutschland aus bei einem nicht lizenzierten Online-Casino oder Wettportal anmeldet und dort um Geld spielt, erfüllt den Straftatbestand der Teilnahme am unerlaubten Glücksspiel. Dies gilt unabhängig davon, ob der Anbieter im Ausland sitzt oder dort eine Lizenz besitzt. Selbst wenn das Online-Casino etwa in seinem Heimatland zugelassen ist – ohne deutsche Erlaubnis ist das Mitspielen aus Deutschland eine Straftat nach § 285 StGB. Viele Spieler sind sich dessen nicht bewusst und könnten sich unwissentlich strafbar machen.

Wie wahrscheinlich ist es, dass Spieler wegen illegalem Glückspiels verfolgt werden?

Lange Zeit wurden Spieler als „kleine Fische“ selten hart belangt. Tatsächlich kamen Verurteilungen wegen bloßer Teilnahme in der Vergangenheit kaum vor. Oft sahen Behörden die Schuld als gering an und stellten Verfahren ein. Doch die Lage entwickelt sich weiter: In letzter Zeit ist ein deutlicher Anstieg von Ermittlungsverfahren gegen Spieler zu verzeichnen.

Warum geraten nun vermehrt Spieler ins Visier? Ein Hauptgrund sind Meldungen der Banken wegen Geldwäscheverdachts. Kreditinstitute sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, ungewöhnliche Transaktionen zu melden. Zahlungen an oder von bekannten Online-Glücksspielanbietern – besonders wenn diese im Ausland sitzen oder keine offizielle Lizenz haben – erregen Verdacht. In der Praxis kommt es vor, dass Banken hohe Ein- und Auszahlungen auf Spielerkonten registrieren und den Behörden melden. Daraufhin leiten Staatsanwaltschaften Ermittlungen ein, die sich meist auf § 285 StGB (illegales Glücksspiel) und teils sogar § 261 StGB (Geldwäsche) stützen.

Die neu geschaffene Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) weist ausdrücklich darauf hin, dass nicht nur Anbieter, sondern auch die Spieler illegaler Online-Glücksspiele sich strafbar machen. Für die Behörden ist die Teilnahme kein Kavaliersdelikt, sondern ein bewusstes Unterlaufen der Regulierung. In den Jahren 2022/2023 sind die Fallzahlen der Ermittlungsverfahren stark gestiegen (Schätzungen sprechen von mehreren tausend Verfahren jährlich). Spieler erhalten vermehrt Anhörungsbögen oder Vorladungen von der Polizei wegen § 285 StGB. Dabei geht es den Strafverfolgern einerseits darum, das illegale Glücksspiel einzudämmen, andererseits erhofft man sich Erkenntnisse über die Hintermänner (Betreiber).

Dennoch gilt: Nicht jeder erwischte Spieler landet vor Gericht. Viele Verfahren gegen Gelegenheitsspieler werden eingestellt – häufig aus Mangel an Nachweis des Vorsatzes oder wegen geringer Schuld. Die Erfahrung zeigt, dass in den meisten Fällen ohne nachweisbares Unrechtsbewusstsein das Verfahren letztlich beendet wird. Mit anderen Worten: Wenn kein Vorsatz belegbar ist, enden Verfahren oft ohne Strafe.

Gute Verteidigungschancen: Unklare Lage, fehlender Vorsatz, Auslandsbezug

Auch wer eine Vorladung wegen § 285 StGB erhält, hat gute Chancen auf Verteidigung. Es gibt mehrere Ansatzpunkte, warum Spieler oft straffrei ausgehen können:

  • Unklare Rechtslage & Verbotsirrtum: Die Regulierung von Online-Glücksspiel war in den letzten Jahren komplex und im Wandel. Viele Spieler wussten gar nicht, dass ihr Online-Casino illegal ist. Einige Angebote wirkten offiziell – z.B. deutsche Sprache, .de-Domain, Werbung im Internet – sodass ein Laie von einem legalen Angebot ausgehen konnte. Lange war umstritten, ob EU-Lizenzen (etwa aus Malta) genügen; erst der GlüStV 2021 schuf Klarheit: Eine deutsche Lizenz ist erforderlich. Diese frühere Ungewissheit kann einen Verbotsirrtum (Irrtum über die Rechtswidrigkeit) begründen. Zwar schützt Unwissenheit grundsätzlich nicht vor Strafe, aber ein unvermeidbarer Verbotsirrtum schließt den Vorsatz aus – der Betroffene hätte sich dann nicht schuldhaft gemacht. Gerichte müssen im Einzelfall prüfen, ob der Spieler die Illegalität hätte erkennen können. Die unübersichtliche Rechtslage spielt also tendenziell pro Angeklagten.
  • Fehlender Vorsatz (keine Kenntnis): § 285 StGB erfordert Vorsatz. Das bedeutet, der Spieler muss gewusst haben, dass er an einem unerlaubten Glücksspiel teilnimmt. War ihm dies nicht bewusst, macht er sich nicht strafbar. Genau hier setzt die Verteidigung an: Oft lässt sich darlegen, dass der Angeklagte keine Kenntnis von der Illegalität hatte. Etwa weil die Plattform professionell wirkte, eine scheinbare Lizenznummer ausstellte oder allgemein zugänglich war. Ohne Vorsatz kein Verbrechen – diese simple Wahrheit ist entscheidend. In der Praxis wurden tatsächlich viele Verfahren eingestellt, weil kein Vorsatz nachweisbar war. Legal Defenders kann alle Umstände sammeln (z.B. Webseite-Gestaltung, Aussagen des Anbieters, Werbung etc.), um einen fehlenden Vorsatz plausibel zu machen. Die Behörden müssen dem Spieler das Wissen um die Illegalität beweisen – was bei Alltagszockern schwierig sein kann.
  • Auslandsbezug der Anbieter: Fast alle illegalen Online-Casinos und Wettanbieter sitzen im Ausland. Dieser Umstand kann die Verteidigung begünstigen. Zum einen führt der Auslandsbezug oft zum Verbotsirrtum (Spieler vertrauten auf die ausländische Lizenz oder dachten, das sei „Grauzone“). Zum anderen stellen sich Fragen bezüglich der juristischen Zuständigkeit: Das deutsche Strafrecht ist zwar anwendbar, wenn das Angebot sich an deutsche Spieler richtet. Aber die Grenzen der Strafbarkeit im Internet waren lange umstritten. Die Uneinigkeit in der Rechtsprechung darüber, wann ein Online-Angebot als „in Deutschland veranstaltet“ gilt, schafft Angriffsfläche für Verteidiger. Zudem sind die Betreiber oft schwer zu ermitteln, was indirekt auch den Spielern zugutekommt – denn ohne greifbare Haupttäter enden manche Verfahren im Sand.
  • Geringe Schuld & Opportunität: Strafverfolgungsbehörden haben die Möglichkeit, Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen (§§ 153, 153a StPO). Bei durchschnittlichen Spielern ohne Vorstrafen, die vielleicht einige hundert Euro verzockt haben, ist die Schuld als gering anzusehen. Die Teilnahme am illegalen Glücksspiel mag formal strafbar sein, aber im Vergleich zu schweren Delikten ist das Unrecht überschaubar. Tatsächlich werden Ermittlungsverfahren gegen Spieler in der Regel bei geringer Schuld eingestellt – oft sogar ohne Auflagen. Eine gute Verteidigungsstrategie ist daher, die persönlichen Umstände und die geringe Gefahr, die vom Handeln des Spielers ausging, hervorzuheben. So kann die Verteidigung eine Verfahrenseinstellung erreichen, bevor es überhaupt zur Anklage kommt.

Zusammenfassend: Spieler haben vielfach realistische Chancen, einer Bestrafung zu entgehen, sei es durch Nachweis mangelnden Vorsatzes oder durch eine Einstellung wegen Geringfügigkeit. Wichtig ist jedoch, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wer eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen erhält, sollte keine Aussage ohne juristischen Beistand machen und zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch machen. Ein Anwalt kann Akteneinsicht nehmen, eine maßgeschneiderte Verteidigung erarbeiten und auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken. Erfahrungsgemäß steigen mit anwaltlicher Hilfe die Chancen erheblich, dass das Verfahren ohne Strafe beendet wird.

Chance auf Rückzahlung gegenüber illegalen Wettanbietern

Unsere Kanzlei kooperiert auch mit zivilrechtlichen Partnerkanzleien, wie z.B. der Kanzlei Cocron, mit Sitz in München und Berlin. Sie sind darauf spezialisiert, verlorene Einsätze bei illegalen Wettanbietern zurückzufordern.

Betroffene Spieler haben oft die Möglichkeit, ihre Verluste vom illegalen Anbieter für die vergangen zehn Jahre zurückzuverlangen. Unser Partner Rechtsanwalt István Cocron war dabei einer der ersten Rechtsanwälte in Deutschland, die Spieler bei der Rückforderung von Spielverlusten gegenüber internationalen Anbietern von Online-Sportwetten und anderen Online-Glücksspiel vertreten hat, und kann mittlerweile auf mehr als 1000 erfolgreich abgeschlossene Verfahren zurückblicken. Aufgrund des umfangreichen internationalen Netzwerks können auch Verluste bei Anbietern geltend gemacht werden, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, insbesondere auch in Curacao.

Fazit

Die Nutzung oder Vermittlung nicht lizenzierter Wettanbieter ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt, sondern birgt erhebliche strafrechtliche Risiken. §§ 284, 285 StGB stellen das Veranstalten und selbst die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel unter Strafe. Strafbar machen sich also nicht nur die Betreiber, sondern potenziell auch die Spieler solcher Angebote. In der aktuellen Praxis wird verstärkt gegen illegales Online-Glücksspiel vorgegangen; tausende Ermittlungsverfahren zeigen, dass der Staat hier durchgreifen will.

Dennoch müssen Spieler nicht in Panik verfallen. Wer unwissentlich bei einem illegalen Anbieter gespielt hat, dem fehlt meist der erforderliche Vorsatz – und ohne Vorsatz keine Strafbarkeit. Es gibt gute Verteidigungschancen, sei es durch Aufzeigen der unklaren Gesetzeslage, der eigenen Unkenntnis oder schlicht durch Verhandlungsgeschick, um eine Einstellung zu erreichen. Betroffene sollten frühzeitig juristischen Rat suchen, um ihre Rechte zu wahren und das beste Ergebnis zu erzielen.

Sollten Ihnen eine Strafverfolgung drohen, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Denn mit der richtigen Verteidigung lässt sich in vielen Fällen eine Strafe abwenden und im Idealfall sogar das verlorene Geld zivilrechtlich zurückholen.

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