Title: Durchsuchungsanordnung der Steuerfahndung &#8211; Keine Verjährungsunterbrechung
Published: 26. Juli 2024

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# Durchsuchungsanordnung der Steuerfahndung – Keine Verjährungsunterbrechung

 Veröffentlicht am 26. Juli 2024

Am 31. Januar 2024 fällte der [Bundesfinanzhof (BFH) ein bedeutendes Urteil (X R 7/22)](https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202410122/),
das sich intensiv mit der Frage der Verjährungsunterbrechung in Steuerverfahren 
auseinandersetzt. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen genaueren Blick auf die
wesentlichen Feststellungen des Gerichts und was dieses Urteil für zukünftige Steuerverfahren
bedeutet.

#### Hintergrund des Falls

Im Zentrum des Falls stand die Frage, ob bestimmte Maßnahmen, wie Durchsuchungs-
und Beschlagnahmeanordnungen, die Verjährung unterbrechen können.

#### Wesentliche Feststellungen des BFH

 1. **Keine Verjährungsunterbrechung durch Anordnung der Steuerfahndung:** Der BFH 
    stellte klar, dass die Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung keine verjährungsunterbrechende
    Wirkung hatte. Der Grund: Diese Anordnungen wurden von einer Ermittlungsperson 
    der Staatsanwaltschaft ausgesprochen, und solche Anordnungen erfüllen nicht die
    Voraussetzungen für eine Verjährungsunterbrechung gemäß § 33 Ordnungswidrigkeitengesetz(
    OWiG).
 2. **Unzureichende Feststellungen zur Ablaufhemmung durch den Beschluss vom 27.10.2006:**
    Das Finanzgericht (FG) hatte ursprünglich festgestellt, dass ein Durchsuchungsbeschluss
    die Verjährung unterbrochen habe. Der BFH widersprach jedoch dieser Ansicht, da
    die tatsächlichen Feststellungen des FG unzureichend waren. Insbesondere fehlten
    detaillierte Informationen über den Inhalt des Durchsuchungsbeschlusses, und die
    maßgeblichen Unterlagen waren bereits vernichtet worden.
 3. **Verfassungsrechtliche Mindestanforderungen an Durchsuchungsbeschlüsse:** Der 
    BFH betonte, dass Durchsuchungsbeschlüsse bestimmte verfassungsrechtliche Mindestanforderungen
    erfüllen müssen, um eine verjährungsunterbrechende Wirkung zu haben. Dazu gehören
    genaue Angaben über den Tatvorwurf und die Art der Beweismittel. Diese Anforderungen
    waren im vorliegenden Fall nicht erfüllt, sodass die verjährungsunterbrechende 
    Wirkung des Beschlusses nicht gegeben war.

#### Fazit

Dieses Urteil des BFH verdeutlicht die strengen Anforderungen an die Verjährungsunterbrechung
in Steuerverfahren. Maßnahmen wie Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen müssen
sorgfältig dokumentiert und bestimmten rechtlichen Standards entsprechen, um eine
Verjährungsunterbrechung zu bewirken. Die Vernichtung relevanter Akten kann entscheidende
Konsequenzen haben und geht zu Lasten der Behörde, die die Verjährungsunterbrechung
geltend machen möchte.

Für Steuerpflichtige und ihre Berater ist dieses Urteil ein wichtiger Hinweis darauf,
dass verfahrensrechtliche Anforderungen und die genaue Dokumentation behördlicher
Maßnahmen von großer Bedeutung sind.

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[Beratung und Verteidigung im Zollstrafrecht](https://www.legaldefenders.de/blog/beratung-und-verteidigung-im-zollstrafrecht/)

[Kanzleispezialisierung – Verteidigung im Waffen- und Jagdrecht](https://www.legaldefenders.de/blog/kanzleispezialisierung-verteidigung-im-waffen-und-jagdrecht/)