Title: Einziehung geht in die nächste Runde: Die Neuerungen zur Vermögensabschöpfung im Bundestag
Author: René Scheier
Published: 23. Juni 2025

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# Einziehung geht in die nächste Runde: Die Neuerungen zur Vermögensabschöpfung im Bundestag

 Veröffentlicht am 23. Juni 2025 von [René Scheier](https://www.legaldefenders.de/blog/author/rene-scheier/)

Die [Drucksache 20/14014](https://dserver.bundestag.de/btd/20/140/2014014.pdf?utm_source=chatgpt.com)
des Deutschen Bundestages beschäftigt sich erneut mit dem Thema **Einziehung** –
dem zentralen Mittel der **Vermögensabschöpfung** zur Bekämpfung von Straftaten,
insbesondere organisierter Kriminalität und Korruption. Der Zugang zu Vermögen, 
das aus Straftaten stammt, wird im Fokus stehen, um den kriminellen Anreiz nachhaltig
zu schwächen.

**[Kernpunkte des Gesetzentwurfs](https://dserver.bundestag.de/btd/20/140/2014014.pdf?utm_source=chatgpt.com)**

Es soll

**1. eine Klarstellung dahingehend eingefügt werden, dass die Vermögenseinziehung
von Taterträgen nach § 73 des Strafgesetzbuchs (StGB) der Einziehung von Tatprodukten,
Tatmitteln und Tatobjekten nach den §§ 74 ff. StGB vorgeht, um die durch die Rechtsprechung
eingeschränkte Tatertragseinziehung – insbesondere für Terrorismusfinanzierungsbeträge
und PKK-Beiträge – vollständig zu ermöglichen;**

**2. sichergestellt werden, dass Taterlangtes und Tatlohn immer additiv und unabhängig
von der Zuordnung des Sichergestellten einzuziehen sind und zur Stärkung des Opferschutzes
eine Entschädigung der Verletzten auch aus vollstrecktem Tatlohn (Wertersatz) möglich
ist;**

**3. eine klarstellende Aufnahme der „virtuellen Werte“ in § 111c Absatz 2 Satz 
1 der Strafprozessordnung (StPO) und § 111f Absatz 1 Satz 1 StPO erfolgen, um die
drängendsten (vermögensabschöpfungs-) rechtlichen Probleme im Zusammenhang mit virtuellen
Werten zu lösen;**

**4. die Einziehung nicht nur des ersten Surrogates, sondern auch von Folgesurrogaten
sichergestellt werden, um besonders der im Bereich der Organisierten Kriminalität
häufigen Verschiebung und (zumeist wertsteigernden) Ersetzung von Vermögenswerten
Rechnung zu tragen;**

**5. sichergestellt werden, dass Einziehungsentscheidungen von den Gerichten der
ersten Instanz getroffen werden und bei vergessenen Einziehungsentscheidungen die
Nachholung einer Einziehungsentscheidung ermöglicht werden;**

**6. die Einziehung inkriminierter Vermögenswerte auch bei im Ausland begangenen
Straftaten ermöglicht werden, soweit hieraus erlangte Vermögenswerte in Deutschland
gesichert werden können; im Rahmen des § 76a Absatz 2 StGB eine Vereitelung der (
erweiterten) Einziehung durch Verjährung umfänglich verhindert werden;**

**7. die Einziehung auch bei Verschiebung von inkriminierten Vermögenswerten einschließlich
durch Straftaten ersparter Aufwendungen sowie Surrogate und Folgesurrogate lückenlos
ermöglicht werden; die Einziehung auch bei Rechtsnachfolgern umfassend ermöglicht
werden;**

**8. die Vermögensabschöpfung im Bereich der Organisierten Kriminalität zum Standard
werden. Dazu sollen die vorläufigen Einziehungsmöglichkeiten nach der Strafprozessordnung
erweitert werden. Eine vorläufige Einziehung von Tatmitteln und Taterträgen bzw.
ein vorläufiger Vermögensarrest sollen so – wo immer möglich – zum Standard in der
Strafverfolgung werden. Dazu sollen – weitergehender als der Abschlussbericht der
Bund-Länder-Arbeitsgruppe – die §§ 111b und 111e StPO von einer „Kann“- zu einer„
Soll“-Vorschrift ausgestaltet werden; zugleich soll klargestellt werden, dass ein
Anfangsverdacht ausreicht, um vorläufige Sicherungsmaßnahmen zu begründen;**

**9. die Einziehung von Vermögenswerten unklarer Herkunft erleichtert werden, wobei
statt einer Ausweitung des Straftatenkatalogs des § 76a Absatz 4 des Strafgesetzbuchs(
StGB) – wie es die Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorschlägt – die Beschränkung der Einziehung
auf bestimmte Katalogstraftaten i. S. d. § 76a Satz 4 StGB insoweit aufgehoben und
zukünftig auf alle Straftaten in Form einer Kann-Vorschrift erstreckt werden („all-
crimes-Ansatz“) sollte, während für Katalogstraftaten eine Einziehung erfolgen muss.**

**Fazit & Ausblick**

Die nächste Runde zur Einziehung markiert einen bedeutenden Schritt in der Weiterentwicklung
der Vermögensabschöpfung in Deutschland. Mit dem Zusammenspiel von nationalen Gesetzen
und EU-Vorgaben wird das Instrumentarium professionalisiert, die Geschwindigkeit
und der Umfang erhöht.

👩‍⚖️ **Fazit für Mandanten**: Wer Vermögen aus Straftaten hält, muss damit rechnen,
dass es künftig noch einfacher, schneller und effektiver eingezogen werden kann.

Die Kanzlei **Legal Defenders** verfügt über umfangreiche Expertise im Bereich der
strafrechtlichen Vermögensabschöpfung sowie im Umgang mit Einziehungsmaßnahmen nach
deutschem und europäischem Recht. Wir begleiten Mandanten sowohl präventiv bei der
Compliance-Beratung als auch prozessual bei der Abwehr oder Durchsetzung von Einziehungsentscheidungen.

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