Title: Aktueller Stand des Verfahrens zu Russland-Sanktionen vor dem LG Münster: Klarer Strafrahmen dank Verständigung – 30 statt 65 rechtlich selbstständige Taten
Author: Susanne Schübel
Published: 13. Juli 2026

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# Aktueller Stand des Verfahrens zu Russland-Sanktionen vor dem LG Münster: Klarer Strafrahmen dank Verständigung – 30 statt 65 rechtlich selbstständige Taten

 Veröffentlicht am 13. Juli 202613. Juli 2026 von [Susanne Schübel](https://www.legaldefenders.de/blog/author/susanne-schuebel/)

Nach sieben Verhandlungstagen ist es im Strafverfahren vor dem Landgericht Münster
wegen mutmaßlicher Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zu wesentlichen
Verfahrensentwicklungen gekommen: Die beiden angeklagten Unternehmer haben im Rahmen
der Hauptverhandlung umfassende Geständnisse abgegeben. Auf dieser Grundlage kam
es zu einer förmlichen Verständigung im Strafverfahren mit einem Strafrahmen zwischen
3,9 und 4,8 Jahren Freiheitsstrafe.

Zudem erreichte das Verteidigerteam, zu dem Rechtsanwalt René Scheier von Legal 
Defenders gehört, dass die ursprünglich als 65 rechtlich selbstständige Taten angeklagten
Vorgänge aufgrund von Tateinheit nunmehr als 30 rechtlich selbstständige Taten bewertet
werden.

Den beiden angeklagten Brüdern wurde vorgeworfen, in insgesamt 65 Fällen Maschinenbauteile
im Wert von mehr als 830.000 Euro unter Umgehung bestehender EU-Russlandsanktionen
nach Russland geliefert zu haben. Die Lieferungen sollen dabei über Drittstaaten
wie Kirgisistan und die Türkei abgewickelt worden sein.

Der bisherige Verlauf des Verfahrens zeigt, wie eine sorgfältig vorbereitete Verteidigungsstrategie
die Ausgangslage eines Mandanten entscheidend verändern kann.

## Verständigung im Strafverfahren: Aus einem kaum kalkulierbaren Strafrisiko wird ein klarer Rahmen

Zu Beginn des Verfahrens stand für die Angeklagten ein erhebliches und nur schwer
kalkulierbares Strafrisiko im Raum. Im Rahmen einer förmlichen Verständigung im 
Strafverfahren wurde für den weiteren Verfahrensverlauf ein Strafrahmen von 3,9 
bis 4,8 Jahren Freiheitsstrafe festgelegt. Voraussetzung hierfür waren im konkreten
Verfahren umfassende Geständnisse der Angeklagten.

Für den Angeklagten schafft dies vor allem Planungssicherheit. Statt den Ausgang
eines umfangreichen Strafverfahrens kaum abschätzen zu können, besteht nun ein klar
definierter Rahmen für die zu erwartende Strafe.

## Verhandlung über Tateinheit: Von 65 angeklagten Taten verbleiben 30

Ursprünglich wurden die den Angeklagten vorgeworfenen Vorgänge als 65 rechtlich 
selbstständige Taten angeklagt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens erreichte die
Verteidigung, dass ein Teil dieser Vorgänge aufgrund von Tateinheit zusammengefasst
wird. Ausschlaggebend war, dass Waren aus unterschiedlichen Tatvorwürfen gemeinsam
auf demselben Lkw transportiert wurden.

Die zugrunde liegenden Vorgänge bleiben Gegenstand des Verfahrens, werden aufgrund
der gemeinsamen Transporte nun jedoch als insgesamt 30 rechtlich selbstständige 
Taten bewertet. Bei Tateinheit werden mehrere Gesetzesverletzungen rechtlich als
eine Tat behandelt.

Die Reduzierung von 65 auf 30 rechtlich selbstständige Taten verändert damit die
strafrechtliche Bewertung des Verfahrens erheblich, auch wenn der im Rahmen der 
Verständigung festgelegte Strafrahmen von 3,9 bis 4,8 Jahren bestehen bleibt.

## Eine passgenaue Verteidigungsstrategie macht den Unterschied

Der bisherige Verlauf des Verfahrens zeigt, dass wirksame Strafverteidigung nicht
erst im Gerichtssaal beginnt. Gerade in komplexen Verfahren wegen mutmaßlicher Verstöße
gegen das Außenwirtschaftsgesetz müssen große Mengen an Vertragsunterlagen, Rechnungen,
Kommunikationsdaten und Lieferdokumentationen ausgewertet und rechtlich eingeordnet
werden.

Diese Vorbereitung schafft die Grundlage für strategische Entscheidungen im weiteren
Verfahren. Nur wer die Aktenlage, die einzelnen Tatvorwürfe und die damit verbundenen
Risiken genau kennt, kann beurteilen, welche Verteidigungsstrategie im konkreten
Fall die besten Ergebnisse für den Mandanten verspricht.

Eine wirksame Strafverteidigung umfasst insbesondere:

 * frühzeitige Akteneinsicht und detaillierte Analyse der Vorwürfe
 * Prüfung der einzelnen Tatvorwürfe und ihrer rechtlichen Bewertung
 * Analyse internationaler Lieferketten und Geschäftsprozesse
 * Einordnung regulatorischer Anforderungen aus dem Sanktions- und Exportkontrollrecht
 * strategische Bewertung von Einlassungen und Verständigungsmöglichkeiten
 * Vorbereitung auf die Beweisaufnahme und Zeugenvernehmungen

Gerade in umfangreichen Außenwirtschaftsstrafverfahren kann die frühzeitige Entwicklung
einer tragfähigen und auf den konkreten Fall zugeschnittenen Verteidigungsstrategie
den weiteren Verfahrensverlauf maßgeblich beeinflussen.

## Weiterführende Medienberichte zur Verhandlung finden Sie hier:

Eine ausführliche Berichterstattung zum Verfahrensauftakt erschien unter anderem
in der Süddeutschen Zeitung sowie weiteren überregionalen Medien.

 * [Zeit online](https://www.zeit.de/news/2026-07/01/unternehmer-raeumen-illegale-geschaefte-mit-russland-ein)
 * [T-Online](https://muenster.t-online.de/region/muenster/id_101323246/unternehmer-raeumen-illegale-geschaefte-mit-russland-ein.html)
 * [Westfälische Nachrichten](https://www.wn.de/muensterland/ubermaechtiger-vater-soll-verbotenen-handel-mit-russland-initiiert-haben-3588092?pid=true&ueg=default)
 * [Stern](https://www.stern.de/gesellschaft/regional/nordrhein-westfalen/verstoss-gegen-sanktionen--unternehmer-raeumen-illegale-geschaefte-mit-russland-ein-37633756.html)
 * [Deutschlandfunk](https://www.deutschlandfunk.de/prozess-um-umgehung-von-russland-sanktionen-in-muenster-106.html)

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## Über René Scheier

Als Strafverteidiger im Wirtschafts- und Außenwirtschaftsstrafrecht begleitet René
Scheier Unternehmen, Führungskräfte und Privatpersonen insbesondere in komplexen
Ermittlungs- und Gerichtsverfahren.

Seine Tätigkeit umfasst dabei nicht nur die klassische Strafverteidigung vor Gericht,
sondern bereits die strategische Begleitung im frühen Ermittlungsverfahren.

## FAQ: Strafverteidigung im Außenwirtschaftsrecht und bei Russland-Sanktionen

**Wann liegt ein Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) vor?**

Ein Verstoß gegen das Außenwirtschaftsgesetz kann vorliegen, wenn Unternehmen oder
verantwortliche Personen gegen Exportverbote, Sanktionsvorschriften oder Genehmigungspflichten
verstoßen. Besonders relevant sind derzeit Lieferungen in sanktionierte Staaten 
wie Russland oder Geschäfte, die bestehende EU-Sanktionen umgehen. Maßgeblich ist
dabei häufig nicht nur der unmittelbare Export, sondern die gesamte wirtschaftliche
Transaktion einschließlich Finanzierung, Vermittlung und technischer Unterstützung.

**Können Lieferungen über Drittstaaten wie die Türkei oder Kirgisistan problematisch
sein?**

Ja. Lieferungen über Drittstaaten sind nicht per se unzulässig. Problematisch wird
es jedoch, wenn der Verdacht besteht, dass diese Staaten lediglich als Zwischenstation
genutzt werden, um verbotene Weiterexporte nach Russland zu verschleiern oder Sanktionen
zu umgehen. Unternehmen sollten deshalb ihre Lieferketten und Endverwendungsnachweise
besonders sorgfältig dokumentieren und regelmäßig überprüfen.

**Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen Russland-Sanktionen?**

Je nach konkretem Vorwurf können Geldstrafen, empfindliche Vermögensabschöpfungen
oder Freiheitsstrafen drohen. Zusätzlich können Reputationsschäden, Geschäftsverluste
und erhebliche wirtschaftliche Belastungen für Unternehmen und Geschäftsführer entstehen.
Gerade im Außenwirtschaftsstrafrecht können zudem Einziehungen von Vermögenswerten
wirtschaftlich deutlich schwerer wiegen als die eigentliche Strafe.

**Reichen Compliance-Maßnahmen aus, um Strafbarkeit zu vermeiden?**

Wirksame Compliance-Strukturen reduzieren Risiken erheblich, bieten aber keinen 
absoluten Schutz. Entscheidend ist, ob Prüf-, Freigabe- und Dokumentationsprozesse
tatsächlich geeignet sind, Sanktionsverstöße zu verhindern und im Ernstfall nachvollziehbar
belegt werden können. Eine funktionierende Exportkontrolle ist daher heute ein zentraler
Bestandteil professioneller Corporate Compliance.

**Was ist eine Verständigung im Strafverfahren?**

Eine Verständigung ist eine gesetzlich geregelte Absprache im Strafverfahren zwischen
Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Sie kann dazu beitragen, umfangreiche
Verfahren zu verkürzen und den möglichen strafrechtlichen Ausgang besser absehbar
zu machen. Gerade in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren kann sie für alle Beteiligten
mehr Planungssicherheit schaffen.

**Was bedeutet Tateinheit im Strafverfahren?**

Von Tateinheit spricht man, wenn durch dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder
dasselbe Strafgesetz mehrfach verletzt werden. Diese Gesetzesverletzungen werden
rechtlich als eine Tat behandelt. Davon zu unterscheiden ist die Tatmehrheit, bei
der mehrere rechtlich selbstständige Taten vorliegen.

Die Abgrenzung kann erhebliche Auswirkungen auf die strafrechtliche Bewertung und
die Strafzumessung haben. Bei Tatmehrheit werden für die einzelnen Taten zunächst
Einzelstrafen festgesetzt und anschließend zu einer Gesamtstrafe zusammengeführt.
Bei Tateinheit wird dagegen nur auf eine Strafe erkannt. Gerade in umfangreichen
Wirtschaftsstrafverfahren mit zahlreichen einzelnen Geschäftsvorgängen kann die 
Frage, ob Tateinheit oder Tatmehrheit vorliegt, deshalb von erheblicher Bedeutung
für den Angeklagten sein.

**Wann sollte ich, wenn gegen mich ein Ermittlungsverfahren läuft, einen Strafverteidiger
einschalten?**

Idealerweise bereits beim ersten Kontakt mit Ermittlungsbehörden, etwa bei einer
Durchsuchung, Beschlagnahme oder Vorladung. Frühzeitige Strafverteidigung kann entscheidend
sein, um Fehler zu vermeiden und die richtige Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Wer zu lange wartet, riskiert unnötige belastende Aussagen oder strategische Nachteile
im weiteren Verfahren.

Bildquelle: Justiz NRW | [https://www.lg-muenster.nrw.de/behoerde/gerichtsvorstellung/Bildergalerie/](https://www.lg-muenster.nrw.de/behoerde/gerichtsvorstellung/Bildergalerie/)

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[Prozessauftakt vor dem LG Münster: René Scheier verteidigt wegen mutmaßlicher Verstöße gegen AWG und Russland-Sanktionen](https://www.legaldefenders.de/blog/prozessauftakt-vor-dem-lg-muenster-rene-scheier-verteidigt-wegen-mutmasslicher-verstoesse-gegen-awg-und-russland-sanktionen/)