Title: Scheinselbstständigkeit 2025 – Geplante Reform durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsmodernisierungsgesetz
Author: René Scheier
Published: 29. Juli 2025
Last modified: 19. März 2026

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# Scheinselbstständigkeit 2025 – Geplante Reform durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsmodernisierungsgesetz

 Veröffentlicht am 29. Juli 202519. März 2026 von [René Scheier](https://www.legaldefenders.de/blog/author/rene-scheier/)

Scheinselbstständigkeit – also die **falsche Einstufung von Arbeitnehmern als Selbstständige**–
ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt, sondern gilt rechtlich als Form der Schwarzarbeit.
Wird ein freier Mitarbeiter tatsächlich wie ein Angestellter beschäftigt, drohen
sowohl dem Auftraggeber als auch dem Auftragnehmer ernsthafte Konsequenzen, von 
Nachzahlungsforderungen der Sozialversicherung bis hin zu Strafverfahren. Die Bundesregierung
plant nun eine **umfassende Reform**, um solche _Scheinverträge_ stärker zu bekämpfen.
Am 7. Juli 2025 hat das Bundesfinanzministerium einen Referentenentwurf für das 
_Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung_ (sogenanntes**
SchwarzArbMoDiG**) [vorgelegt](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/21_Legislaturperiode/2025-07-07-SchwarzArbMoDiG/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=3).
Dieser Entwurf setzt Vorgaben des Koalitionsvertrages (CDU/CSU und SPD) um und zielt
darauf ab, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Zoll zu stärken – **insbesondere
im Kampf gegen illegale Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit sowie Scheinwerk-
und Scheindienstverträge**.

**[Rückfragen? Beratungsbedarf? Schicken Sie RA René Scheier jetzt eine Nachricht!](https://www.legaldefenders.de/blog/scheinselbststaendigkeit-2025-geplante-reform-durch-das-schwarzarbeitsbekaempfungsmodernisierungsgesetz/?output_format=md#kontakt)**

In diesem Blogbeitrag möchten wir **verständlich** erklären, welche **Änderungen
zur Scheinselbstständigkeit** geplant sind, was sich im Vergleich zur bisherigen
Rechtslage ändern würde und welche **praktischen Folgen** das für Selbstständige
und Unternehmen haben kann. Dabei knüpfen wir an frühere Beiträge der Legal Defenders
zum Thema Scheinselbstständigkeit an und geben konkrete **Handlungsempfehlungen**
für Auftragnehmer und Auftraggeber.

## Überblick: Was sieht der Gesetzentwurf vor?

Der Referentenentwurf verfolgt das Ziel, die FKS **auf zukünftige Herausforderungen
auszurichten**. Durch **digitale Vernetzung und automatisierte Datenanalysen** sollen
Kontrollen effizienter und gezielter werden, ohne unnötige Bürokratie. Geplant ist
insbesondere ein **risikoorientierter Prüfansatz**: Große Datenmengen sollen systematisch
ausgewertet werden, um Branchen oder Unternehmen mit hoher Wahrscheinlichkeit für
Schwarzarbeit (und damit auch Scheinselbstständigkeit) zu identifizieren. Das Bundesfinanzministerium
geht laut Entwurf davon aus, dass durch diese Maßnahmen die Entdeckungsquote von
Verstößen **etwa verdoppelt** werden könnte – ein Hinweis darauf, wie viele Fälle
von Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit bislang im Verborgenen bleiben.

Konkret sollen die **Befugnisse der FKS deutlich erweitert** werden. Die FKS soll
sich zu einer _zentralen Prüfungs- und Ermittlungsbehörde_ weiterentwickeln. Geplant
ist etwa, dass Zoll-Prüfer künftig **unangekündigt Geschäftsräume betreten und elektronische
Daten vor Ort einsehen** dürfen. Außerdem soll die FKS in bestimmten Fällen eigenständig**
Ermittlungsverfahren durchführen** können – Aufgaben, die bisher der Staatsanwaltschaft
vorbehalten waren. All dies soll dazu dienen, _Verstöße schneller und effektiver
zu verfolgen_. Neu ist auch, dass **Plattformbetreiber und Medien** umfassendere
Auskünfte erteilen müssen, wenn dort anonym Dienst- oder Werkleistungen angeboten
werden – beispielsweise müssen sie nun auch die Anzahl der Anzeigen eines Nutzers
nennen. Damit will man unter anderem Online-Plattformen ins Visier nehmen, auf denen
regelmäßig Aufträge vergeben werden, um verdächtige Häufungen besser erkennen zu
können.

Zudem setzt der Entwurf bei der **Datenvernetzung** an: Die FKS soll künftig auf
mehr externe Daten zugreifen dürfen, um Scheinselbstständigkeit aufzudecken. Ein
Beispiel ist die Einbindung der sogenannten **A1-Datenbank** (Nachweise über Sozialversicherung
bei Auslandseinsätzen). Durch Abgleich solcher Daten kann der Zoll **Indizien für
mögliche Scheinselbstständigkeit** gewinnen, die bisher unentdeckt blieben. So könnten
etwa Personen auffallen, die angeblich als Selbständige im Ausland tätig sind, tatsächlich
aber in einem Arbeitnehmerverhältnis im Inland stehen. Insgesamt sollen Sozial-,
Finanz- und Sicherheitsbehörden Informationen **umfassender austauschen**, um Fälle
von Schwarzarbeit schneller gemeinsam aufzudecken.

**Neue Straf- und Bußgeldvorschriften** runden das Reformpaket ab. Geplant ist eine
praxisnähere Ausgestaltung des Strafrechts: So soll z. B. das organisierte Vermitteln
von illegalen Arbeitskräften oder das Erstellen falscher Dokumente („Scheinfirmen“
zur Verschleierung) härter bestraft werden. Auch der **Bußgeldrahmen** für bestimmte
Ordnungswidrigkeiten im Bereich Schwarzarbeit soll erhöht werden – ersten Stellungnahmen
zufolge ist etwa eine Anhebung der Geldbußen von bislang 30.000 € auf bis zu 50.000 
€ im Gespräch (z. B. bei Verstößen gegen Dokumentationspflichten, Mindestlohn oder
Meldepflichten). Ebenso soll der **Katalog der prüfpflichtigen Branchen** erweitert
werden: So wird z. B. explizit das Friseur- und Kosmetikgewerbe einbezogen, weil
dort vermehrt Verstöße [auftreten sollen](https://www.dgb.de/fileadmin/download_center/Stellungnahmen/20250713_Stellungnahme_Schwarzarbeitsbek%C3%A4mpfungsmodernisierungsgesetz_FINAL.pdf#:~:text=Der%20DGB%20begr%C3%BC%C3%9Ft%20die%20Aufnahme,Barbershops%20agieren%20zwar%20bspw).
Solche Unternehmen müssen dann verstärkt mit Kontrollen rechnen und bestimmte Unterlagen(
Meldebescheinigungen, Ausweise der Mitarbeiter etc.) jederzeit bereithalten.

## Was ändert sich gegenüber der bisherigen Rechtslage?

Viele der genannten Maßnahmen bedeuten eine **Verschärfung gegenüber der bisherigen
Rechtslage**. Bisher lag der Fokus der FKS zwar schon auf der Kontrolle von Sozialversicherungsabgaben,
Mindestlohn und illegaler Beschäftigung, doch erfolgten Prüfungen oft **stichprobenartig**
oder anlassbezogen. Die Reform würde hier einen Paradigmenwechsel einleiten: weg
von rein routinemäßigen Prüfungen hin zu **datengestützten Ermittlungen**. Schon
jetzt darf die FKS bei Prüfungen Auskünfte verlangen und Betriebe betreten, aber
mit dem neuen Gesetz würden diese Befugnisse **erweitert und technisiert**. So sollen
elektronische Aufzeichnungen und **digitale Geschäftsunterlagen** schneller zugänglich
sein, ohne lange auf richterliche Beschlüsse warten zu müssen – etwa Kassendaten,
Zeiterfassung oder E-Mails im Betrieb, sofern relevant. Für Unternehmen bedeutet
das weniger Vorwarnzeit und eine größere **Durchleuchtung in Echtzeit**.

Eine weitere Neuerung ist die **stärkere Zusammenarbeit der Behörden**. Bislang 
waren Aufdeckung und Ahndung von Scheinselbstständigkeit oft Sache der Rentenversicherung(
Statusfeststellungsverfahren) oder erfolgten erst im Nachhinein durch Betriebsprüfungen.
Künftig würde der Zoll _proaktiv Daten_ nutzen, um Verdachtsfälle schon im Vorfeld
aufzuspüren. Beispielsweise könnten **Auffälligkeiten in Meldeverfahren** (etwa 
häufige Kurzaufträge über Plattformen oder widersprüchliche Sozialversicherungs-
Meldungen) unmittelbar einen automatisierten Prüfhinweis auslösen. Hier greift die
Reform **der Deutschen Rentenversicherung vor**, die mit ihrem Prüf-Tool „KIRA“ 
bereits begonnen hat, den sozialversicherungsrechtlichen Status von Dienstleistern
automatisiert zu bewerten. Die FKS würde diesem Beispiel folgen und sozusagen ein
eigenes „Frühwarnsystem“ für Scheinselbstständigkeit etablieren.

Auch in puncto **Sanktionen und Verfahren** bringt der Entwurf Neuerungen. Der Zoll
könnte selbstständig Strafverfahren führen – bisher mussten bei gravierendem Verdacht
Staatsanwälte eingeschaltet werden. Das beschleunigt zwar die Verfahren, ist aber
umstritten (dazu gleich mehr). Außerdem werden **digitale Formen der Arbeitsvermittlung**
erstmals explizit ins Auge gefasst: Zwar gilt schon nach aktueller Rechtslage, dass
etwa das Anbieten von Arbeit auf einem Parkplatz als illegale _Tagelöhnerei_ verboten
ist. Doch nun fordert etwa der Deutsche Gewerkschaftsbund, dieses Verbot **auf Online-
Plattformen auszuweiten**, da die Gig-Economy zunehmend als „virtueller Marktplatz“
für potenziell illegale Jobs dient. Der Entwurf enthält entsprechende Überlegungen,
sodass künftig das Anbieten und Nachfragen von Arbeitsleistung auf öffentlichen 
Internet-Plattformen **stärker reguliert oder verboten** werden könnte, falls es
der Umgehung von Arbeitsrecht dient. Für Plattformbetreiber und Nutzer würde das
mehr rechtliche Verantwortung bedeuten.

Zusammengefasst lässt sich sagen: **Im Vergleich zur bisherigen Rechtslage wird 
der Prüf- und Kontrolldruck steigen.** Scheinselbstständigkeit wird ausdrücklich
als Schwerpunkt benannt und mit modernen Mitteln verfolgt. Unternehmen können sich
nicht mehr darauf verlassen, erst Jahre später im Rahmen einer Sozialversicherungsprüfung
erwischt zu werden – die Gefahr _zeitnaher Enthüllung_ steigt beträchtlich. Für 
Betroffene verkürzt sich auch das Zeitfenster, in dem man Unstimmigkeiten korrigieren
kann, bevor Behörden es merken. Hier heißt es also: besser frühzeitig handeln.

## Mögliche Auswirkungen in der Praxis

Welche Branchen und Akteure **trifft diese Reform besonders**? Aus unserer Sicht
wird es vor allem dort spürbar sein, wo **flexible Arbeitsformen** verbreitet sind–
also genau die Bereiche, in denen Scheinselbstständigkeit bisher oft ein Thema ist.

**Plattformarbeit (Gig-Economy):** Dienste wie Fahrdienstvermittler, Lieferplattformen
oder Online-Marktplätze für Kleinaufträge könnten verstärkt ins Visier geraten. 
Hier arbeiten viele formal Selbständige, die aber de facto _weisungsgebunden_ und
in die Abläufe der Plattform integriert sind. Bereits jetzt gilt: _Scheinselbstständigkeit
ist Schwarzarbeit_ und illegal. Künftig dürften Kontrollen im Plattformsektor zunehmen.
Die Behörden könnten z. B. abfragen, welche Auftraggeber besonders viele einzelne„
Gig“-Aufträge vergeben, um dort gezielt nachzuforschen, ob tatsächlich selbständige
Dienstleistungen vorliegen oder ob Umgehung regulärer Jobs betrieben wird. **IT-
Freelancer und Kreative** sollten ebenfalls aufmerksam sein: In Projekten, wo ein
Freelancer über Monate wie ein Teammitglied arbeitet, steigt das Risiko einer späteren
Einstufung als Arbeitnehmer. Durch die Reform könnten solche Fälle schneller auffallen–
etwa durch Datenabgleich von **Rechnungsmustern oder Einsatzzeiten**. Gerade _Solo-
Selbständige_ mit nur einem Hauptauftraggeber müssen hier aufpassen.

**Klassische Branchen mit Mischformen:** Auch im Baugewerbe, in der Logistik oder
im Pflegebereich gibt es häufig Konstrukte, bei denen Arbeitnehmer als Subunternehmer
auftreten. Diese Branchen standen zwar schon immer unter Beobachtung, doch durch
das neue Gesetz wird die **Trefferquote der Prüfungen** steigen. So erwartet man
mehr **Schwarzarbeiter-Aufgriffe auf Baustellen** und in Lieferflotten, weil der
Zoll mithilfe digitaler Hinweise (z. B. ungewöhnlich viele Ein-Personen-Gewerbe 
in einer Firma) gezielt zuschlagen kann. Das **Friseur- und Kosmetikhandwerk** wurde–
wie oben erwähnt – explizit neu in den Fokus genommen. Aktionen der FKS im April
2025 zeigen bereits, was das bedeutet: Bundesweit wurden hunderte Salons unangekündigt
geprüft; es hagelte Verfahren wegen nicht gezahlter Sozialbeiträge, [illegaler Beschäftigung und mehr](https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/120080/6015678#:~:text=und%20Kosmetikstudios%20sowie%20die%20dort,Ebenso%20wurden%20171%20Ordnungswidrigkeitenverfahren%20eingeleitet).
Wer also z. B. als Saloninhaber bisher auf scheinbar „selbständige“ Aushilfen gesetzt
hat, sollte spätestens jetzt umdenken.

**Für Selbstständige persönlich** kann die Reform ebenfalls Folgen haben. **Statusfeststellungen**(
also die Frage „selbständig oder angestellt?“) könnten zukünftig häufiger von Amts
wegen aufgeworfen werden. Wer als Freelancer längere Zeit für denselben Auftraggeber
tätig ist, muss damit rechnen, dass Behörden nachhaken. Im schlimmsten Fall droht
rückwirkend die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses – **inklusive Nachzahlung
von Sozialabgaben für bis zu vier Jahre**, in Vorsatzfällen sogar bis zu 30 Jahre
rückwirkend. Das kann für einen kleinen Betrieb existenzbedrohend sein und auch 
den ehemals Selbstständigen finanziell treffen.

Nicht zuletzt hat die Reform eine **psychologische Wirkung**: Die verstärkte öffentliche
Diskussion sendet ein Signal, dass Scheinselbstständigkeit konsequenter verfolgt
wird. Arbeitgeber, die bisher in der Grauzone operierten, könnten _abschreckende
Beispiele_ vor Augen geführt bekommen – etwa medienwirksame Razzien bei Lieferdiensten
oder Strafen gegen bekannte Plattformen. Das erhöht den Druck, von vornherein rechtskonforme
Modelle zu wählen (z. B. echte Werkverträge nur dort einzusetzen, wo ein Ergebnis
geschuldet wird, und ansonsten Arbeitnehmer anzustellen).

## Kritik und rechtliche Einordnung

In der Fachwelt wird das Reformvorhaben durchaus kontrovers diskutiert. **Anwaltliche
Berufsverbände** wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) warnen vor einer _Überdehnung
der Ermittlungsbefugnisse_ der FKS. Insbesondere im **Grenzbereich Scheinselbstständigkeit**
sei häufig eine sorgfältige **Einzelfallprüfung** nötig, betont der DAV – pauschale
Kriterien oder automatisierte Entscheidungen könnten der komplexen Realität nicht
gerecht werden. Die Frage, ob jemand Arbeitnehmer oder Selbständiger ist, hängt 
von vielen Faktoren (Weisungsgebundenheit, Eingliederung in Betrieb, Unternehmerrisiko
etc.) ab und sorgt selbst vor Gerichten oft für Streit. Hier befürchtet man, dass
Zollbeamte ohne juristische Ausbildung künftig Entscheidungen treffen oder erzwingen
könnten, die eigentlich nur ein Gericht sauber klären kann. Schließlich geht es 
um nichts weniger als Grundrechte: Die Abgrenzung betrifft Vertragsfreiheit, Berufsfreiheit
und oft die Existenz der Betroffenen.

Auch **verfassungsrechtliche Bedenken** wurden geäußert. Wenn der Zoll umfangreiche
Daten sammelt und ohne Anfangsverdacht Personen durchleuchtet, steht das in einem
Spannungsverhältnis zum Datenschutz und Persönlichkeitsrecht. Kritiker mahnen, dass**
Eingriffe in Grundrechte** immer verhältnismäßig bleiben müssen – und dass im Rechtsstaat
gewisse Maßnahmen einen Richtervorbehalt brauchen. Die geplante Reform verwische
etwas die Grenze zwischen **Verwaltung und Strafverfolgung**, da eine dem Finanzministerium
unterstellte Behörde (Zoll/FKS) Aufgaben der Strafjustiz übernehmen soll. **Gewerkschaften**
hingegen begrüßen grundsätzlich eine härtere Gangart gegen Ausbeutung, weisen aber
darauf hin, dass Gesetze nur so gut wirken wie ihre Umsetzung. Die Zollgewerkschaft
etwa fragt skeptisch, wie die FKS das _erweiterte Aufgabenprofil mit der aktuellen
Personal- und Technikausstattung stemmen_ soll. [Zusätzlich fordert der DGB](https://www.dgb.de/fileadmin/download_center/Stellungnahmen/20250713_Stellungnahme_Schwarzarbeitsbek%C3%A4mpfungsmodernisierungsgesetz_FINAL.pdf#:~:text=Gig%02%C3%96konomie%2C%20vermittelt%20%C3%BCber%20digitale%20Plattformen%2C,6%20SchwarzArbG%20festgelegten%20erweiterten%20Datenaus%02tausch),
dass man **Online-Vermittlung von Arbeit** endlich klar regelt, da sonst die Digitalisierung
die Schwarzarbeit nur verlagert – hier wünschen sich Arbeitnehmervertreter also 
sogar _noch strengere_ Vorgaben.

Für Sie als Mandant – ob selbstständig oder unternehmerisch tätig – zeigt diese 
Debatte vor allem eins: **Das Thema Scheinselbstständigkeit bleibt schwierig**. 
Einerseits will der Gesetzgeber entschlossen dagegen vorgehen, andererseits muss
die Praxis zeigen, wie die neuen Regeln angewendet werden und ob Gerichte gegebenenfalls
Korrekturen vornehmen. Bis ein final beschlossenes Gesetz in Kraft tritt, können
sich noch Details ändern.

Wir von Legal Defenders behalten die Entwicklung genau im Auge, um Sie stets auf
dem Laufenden zu halten.

## Handlungsempfehlungen für Selbstständige und Auftraggeber

Angesichts der geplanten Änderungen sollten sowohl **Selbstständige** als auch **
Auftraggeber** jetzt proaktiv werden, um böse Überraschungen zu vermeiden. Nachfolgend
unsere wichtigsten Empfehlungen:

**1. Status genau prüfen:** Unternehmen, die freie Mitarbeiter beschäftigen, sollten**
kritisch analysieren**, ob diese wirklich selbstständig tätig sind. Stellen Sie 
sich Fragen wie: _Hat der Freelancer noch andere Kunden? Nutzt er eigene Arbeitsmittel?
Kann er seine Arbeit frei gestalten?_ Wenn in Wahrheit eine Eingliederung ins Team
und Weisungsbindung besteht, ist es sicherer, gleich ein reguläres Anstellungsverhältnis
zu schaffen. Im Zweifel kann ein **Statusfeststellungsverfahren** bei der Deutschen
Rentenversicherung beantragt werden, um rechtsverbindlich klären zu lassen, ob Sozialversicherungspflicht
besteht. Diese Verfahren wurden kürzlich vereinfacht – nutzen Sie sie, bevor es 
der Zoll für Sie übernimmt.

**2. Vertragsgestaltung und Dokumentation:** Achten Sie darauf, **klare Verträge**
zu schließen. In echten Werk- oder Dienstverträgen sollte konkret ein abgrenzbares
Werk oder eine definierte Dienstleistung beschrieben sein, nicht allgemeine Daueraufgaben.
Vermeiden Sie Klauseln, die einer Arbeitnehmerstellung entsprechen (z. B. feste 
Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen). **Selbstständige** sollten nach außen als solche
auftreten: eigene Website, Visitenkarte, mehrere Auftraggeber, ggf. eigenes Gewerbe.
All das kann später helfen zu belegen, dass keine Scheinselbstständigkeit vorlag.
Führen Sie Aufzeichnungen, die Ihre **unternehmerische Tätigkeit** belegen (Angebote,
Rechnungen an verschiedene Kunden, Werbung etc.).

**3. interne Checks und Compliance:** Größere Unternehmen sollten **Compliance-Routinen**
einführen, um das Risiko von Scheinselbstständigkeit zu managen. Dazu gehört, dass
die Personalabteilung oder Rechtsabteilung alle Freelancer-Verträge regelmäßig screenet.
Entwickeln Sie Checklisten: z. B. _„Freier Mitarbeiter seit mehr als 18 Monaten 
ununterbrochen für uns tätig?“_ – wenn ja, genau hinsehen. Auch **Honorarhöhe** 
und Tätigkeit sollten plausibel sein (kein „Freier“ in Vollzeit für 2000 € im Monat–
das passt selten). Lieber früh korrigieren als später Strafe zahlen.

**4. Im Zweifel legalisieren:** Sollte sich herausstellen, dass Sie bereits in einer
Grauzone operieren – etwa ein Freelancer eigentlich Arbeitnehmermerkmale aufweist–**
ziehen Sie die Notbremse**. Es kann sinnvoll sein, die Person fest anzustellen oder
das Auftragsverhältnis neu zu strukturieren, bevor die Behörde aktiv wird. Denken
Sie daran: Wenn erst die Prüfung ins Haus steht, ist es zu spät für kosmetische 
Korrekturen. Die Reform könnte Kontrollen _ohne Vorwarnung_ bringen, daher handeln
Sie besser vorher.

**5. Frühe Selbstanzeige bei Verstößen:** Wenn Ihnen auffällt, dass in der Vergangenheit
Scheinselbstständigkeit vorlag oder Sozialbeiträge nicht korrekt abgeführt wurden,
kann eine **[Selbstanzeige bei der Sozialversicherung](https://www.legaldefenders.de/blog/selbstanzeige-in-der-sozialversicherung-warum-sie-fuer-arbeitgeber-so-wichtig-ist/#:~:text=Zusammengefasst%3A%20Gesch%C3%A4ftsf%C3%BChrer%20sind%20gut%20beraten%2C,Angelegenheit%20ohne%20strafrechtliche%20Folgen%20bedeuten)**
der rettende Ausweg sein. Wie wir in einem früheren Legal-Defenders-Beitrag erläutert
haben: Wer von sich aus aktiv wird und Fehltritte meldet, steht am Ende deutlich
besser da als derjenige, der abwartet, bis der Prüfer klingelt. Eine Selbstanzeige
ersetzt zwar nicht die Nachzahlung offener Beiträge, **verhindert aber schlimmstenfalls
ein Strafverfahren** und kann den Unterschied zwischen einer strafrechtlichen Anklage
und einer bereinigten Angelegenheit ohne Vorstrafe bedeuten. Wichtig ist, dass man**
schnell und vollständig reinen Tisch** macht. Lassen Sie sich hierbei anwaltlich
begleiten, um formale Fehler zu vermeiden – eine korrekt durchgeführte Selbstanzeige
kann unter den engen Voraussetzungen des § 266a StGB sogar Straffreiheit bewirken.

**6. Weiterbildung und Beratung nutzen:** Bleiben Sie informiert über die Rechtsentwicklung.
Wir empfehlen Verantwortlichen in Unternehmen, Schulungen zum Thema Scheinselbstständigkeit/
Arbeitnehmerüberlassung zu besuchen. Selbstständigen raten wir, sich frühzeitig **
Rat vom Fachanwalt** zu holen, wenn größere Aufträge anstehen, die sie in Abhängigkeit
führen könnten. Die Investition in Beratung ist klein im Vergleich zu den möglichen
Nachzahlungen und Strafen.

## Fazit

Die geplante Reform der Scheinselbstständigkeit im Rahmen des SchwarzArbMoDiG könnte
einen **Wendepunkt** markieren. Mit digitalem Datenaustausch, schlagkräftigeren 
Kontrollen und neuen Strafvorschriften will der Gesetzgeber die **Grauzonen auf 
dem Arbeitsmarkt ausleuchten**. Für ehrliche Unternehmen und echte Solo-Selbständige
ist das grundsätzlich eine gute Nachricht, denn es schützt vor unfairer Konkurrenz
und stärkt den Sozialstaat. Gleichzeitig erhöht es aber den **Druck auf alle Beteiligten**,
bestehende Arbeitsverhältnisse korrekt zu handhaben. Selbständige müssen noch genauer
darauf achten, wirklich unabhängig zu agieren, und Unternehmen müssen bei der Beauftragung
externer Kräfte mehr denn je sorgsam vorgehen.

Noch handelt es sich um einen **Referentenentwurf**, der finalen politischen Abstimmungen
unterliegt. Änderungen im Gesetzgebungsverfahren sind möglich, und wir werden sehen,
in welcher Form das Gesetz letztlich verabschiedet wird. Klar ist jedoch schon jetzt:
Die **Tendenz** geht zu verstärkter Kontrolle und weniger Toleranz gegenüber Scheinselbstständigkeit.
Daher sollten Sie _präventiv_ tätig werden, anstatt auf den „großen Knall“ zu warten.

Bei Fragen zur aktuellen Rechtslage stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite und
beraten im Bereich der Selbstanzeige oder straf- und bußgeldrechtlichen Verteidigung.

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Schicken Sie Ihre Fragen an Rechtsanwalt René Scheier. Er wird sich umgehend bei
Ihnen melden.

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