Steuerfahndung ermittelt gegen Influencer

Influencer:innen erzielen oft Millionenumsätze über Social Media – Instagram, TikTok, YouTube & Co. dienen als lukrative Geldquellen. Doch genau diese Einnahmen weckt das Interesse der Finanzbehörden. Allein in Nordrhein-Westfalen ermittelt ein spezielles „Influencer-Team“ der Steuerfahndung gegen hunderte Social-Media-Stars; der Staatsschaden liegt ersten Berichten zufolge bei rund 300 Millionen Euro. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, welche typischen Steuerfallen im Influencer-Marketing lauern und wie Sie sich davor schützen können.

Steuerpflicht von Influencer:innen

Als Influencer:in gilt man steuerlich meist als Selbständige/r. Verdienen Sie regelmäßig Geld mit Werbe-Posts, Kooperationen oder Partnerprogrammen, nehmen Sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb ein. Das bedeutet: Sie unterliegen der Einkommensteuer, sobald Ihre Gewinne den Grundfreibetrag überschreiten (2025: 11.604 Euro/Jahr). Die Steuererklärungspflicht besteht dabei in der Regel selbst wenn letztlich keine Steuer zu zahlen ist (ausgenommen: nur sehr geringe Nebenverdienste). Außerdem können Gewerbe- und Umsatzsteuer hinzukommen. So fällt auf Ihre Betriebseinnahmen grundsätzlich 19 % Umsatzsteuer an (bzw. 7 % in Sonderfällen) – es sei denn, Sie nutzen die Kleinunternehmer-Regelung (Umsatz < 22.000 € im Vorjahr). Wichtig: Schon bei Aufnahme der Tätigkeit müssen Sie den “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” ans Finanzamt senden. Falschangaben oder das Verschweigen von Einnahmen können nach § 370 AO bereits als Steuerhinterziehung gewertet werden.

Relevante Steuerarten im Überblick:

  • Einkommensteuer – bei Gewinnerzielungsabsicht (selbständige Tätigkeit); Erklärungspflicht ab Überschreiten des Freibetrags.
  • Gewerbesteuer – fällt erst bei einem Jahresgewerbeertrag über 24.500 € an.
  • Umsatzsteuer – in der Regel 19 % auf alle Einnahmen (Ausnahme: Kleinunternehmerregelung).
  • Sachzuwendungen – Sach- und Naturalleistungen (Gratis-Produkte, Reisen etc.) sind stets als Betriebseinnahmen zu erfassen (siehe unten).

Typische Steuerfallen im Influencer-Alltag

Influencer-Marketing bringt einige spezielle Steuerrisiken mit sich. Beispiele sind:

  • Gratis-Produkte und Werbegeschenke: Kostenlose Waren, Gutscheine oder Einladungen (Hotels, Events, Reisen) gelten als Sachzuwendungen, die Sie versteuern müssen. Sie sind einkommen- und umsatzsteuerpflichtige Einnahmen – unabhängig davon, ob das Unternehmen die Gaben als „Geschenk“ deklariert. Auch eine Testbestellung ist steuerlich relevant, solange das Produkt nicht binnen kurzer Zeit zurückgeschickt wird. Nur Kleinstwerte sind ausgenommen (zum Beispiel Streuartikel bis ca. 10 €). Daher gilt: Dokumentieren Sie jeden Wert. Fragen Sie im Zweifel beim Hersteller nach dem üblichen Marktpreis und halten Sie Belege bereit. Achten Sie auch darauf, ob Ihr Werbepartner die Versteuerung (z.B. pauschal nach § 37b EStG) übernimmt – klären Sie das vertraglich ab.
  • Unvollständige Buchführung und Belege: Wenn Sie keine oder falsche Rechnungen führen, riskiert das Finanzamt eine Schätzung Ihrer Umsätze. Das ist oft nachteilig für den Influencer. Daher müssen Einnahmen (z.B. Gagen, Affiliate- und Werbeeinnahmen) und Ausgaben lückenlos dokumentiert sein. Fehlende Kontoauszüge, vergessene Neben­einnahmen von Plattformen (Instagram-Ads, TikTok-Boni, YouTube-Erlöse etc.) oder fehlende Rechnungen für Kooperationen können zu Strafanzeigen führen.
  • Einnahmen aus Plattformen und Affiliate: Auch digitale Einnahmequellen sind steuerrelevant. Erlöse aus YouTube-Partnerprogrammen, Affiliate-Links, TikTok-Geschenken oder Instagram-Shopping unterliegen der Steuerpflicht. Hier gelten die gleichen Regeln wie bei sonstigen unternehmerischen Umsätzen. Selbst kleinere Beträge addieren sich im Jahr schnell, und schon ein Zusammentreffen mit anderen Einkünften kann eine Steuererklärungspflicht auslösen.
  • Fehlende Gewerbeanmeldung: Manchmal unterschätzen „Gelegenheits-Influencer“ ihre Steuerpflicht. Ob Sie sich als Gewerbe anmelden müssen, ist letztlich steuerlich nicht ausschlaggebend – allein die nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht zählt. Unterlassen Sie keine Meldung, wenn Sie regelmäßig Aufträge annehmen.

Steuerstrafrechtliche Konsequenzen

Wer Steuern vorsätzlich verkürzt oder überhaupt nicht zahlt, macht sich strafbar (§ 370 Abgabenordnung). Unter folgenden Umständen ist das Risiko besonders hoch:

  • Unvollständige Steuererklärungen: Lassen Sie Einnahmen weg oder reichen Sie Steuererklärungen gar nicht oder erst verspätet ein, kann dies schon den Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen. Schon „kleine Lücken in der Buchführung“ oder eine nicht fristgerechte Abgabe gelten hier als Vorsatz.
  • Strafrahmen: Laut Gesetz drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren bei Steuerhinterziehung. In der Praxis werden Haftstrafen meist zur Bewährung ausgesetzt; aber dafür fallen hohe Geldstrafen an. Zusätzlich sind Steuernachzahlungen mit Hinterziehungszinsen (ca. 6 % pro Jahr) Pflicht. Diese Nachforderungen können Existenz und Influencer-Karriere gefährden.
  • Nebenfolgen: Das Finanzamt kann bei Verdacht Werbekunden ausfragen und die Steuer zulasten des Influencers schätzen, wenn Belege fehlen. Es drohen Zwangsmaßnahmen wie Kontopfändungen oder Gehaltspfändung. Auch eine Gewerbeuntersagung ist denkbar, wenn das Finanzamt einen Influencer als unzuverlässig einstuft.
  • Praxisbeispiel: In NRW leitet das neu gegründete Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF) rund 200 Verfahren gegen Influencer ein. Die Ermittler sprechen von „hoher krimineller Energie“ bei einigen großen Accounts. Bundesweit sollen etwa 500 Influencer im Verdacht stehen, insgesamt ca. 300 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben. Unwissenheit ist keine Entschuldigung – wer Steuern nicht zahlt, riskiert hohe Nachzahlungen, Strafzinsen und sogar Geld- oder Freiheitsstrafen.

Empfehlungen für eine rechtssichere Influencer-Tätigkeit

Um Probleme zu vermeiden, sollten Influencer möglichst von Anfang an vorausschauend handeln:

  • Steuerberater beauftragen: Lassen Sie sich frühzeitig von einem spezialisierten Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beraten. Er hilft, die richtige Rechtsform zu wählen und alle Pflichten (Gewerbeanmeldung, Buchführung, Steuererklärungen) zu erfüllen. Mit professioneller Hilfe vermeiden Sie schon kleinere Fehler, die teuer werden können.
  • Dokumentation und Transparenz: Führen Sie Buch über alle Einnahmen und Ausgaben – mit Eingangs- und Ausgangsrechnungen oder Kontoauszügen. Legen Sie insbesondere für Gratisprodukte und Kooperationen eine Liste mit Art, Datum und Wert an. Kennzeichnen Sie bezahlte Beiträge immer deutlich als Werbung (stichwort: Kennzeichnungspflicht) – dies ist zwar primär wettbewerbsrechtlich, kann aber auch dem Finanzamt zeigen, dass es sich um Geschäftsvorgänge handelt.
  • Fristgerechte Steuererklärung: Reichen Sie alle Steuererklärungen (Einkommen-, Umsatz- und ggf. Gewerbesteuererklärungen) pünktlich ein. Eine verspätete oder fehlende Steuererklärung kann als Vorsatz gewertet werden.
  • Selbstanzeige bei Fehlern: Sollten Sie erkennen, dass Sie Steuern versäumt haben, kann eine strafbefreiende Selbstanzeige helfen. Dies ist jedoch nur möglich, solange keine Ermittlungen laufen. Konsultieren Sie in diesem Fall sofort einen Anwalt oder Steuerberater.

Legal Defenders, eine spezialisierte Kanzlei für Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht, bietet genau solche Unterstützung – diskret, kompetent und auf Influencer zugeschnitten. Ob es um Selbstanzeigen, Steuerprüfungen oder Strafverfahren geht.