Title: Steuerfahndung ermittelt gegen Influencer
Author: René Scheier
Published: 16. Juli 2025
Last modified: 19. März 2026

---

# Steuerfahndung ermittelt gegen Influencer

 Veröffentlicht am 16. Juli 202519. März 2026 von [René Scheier](https://www.legaldefenders.de/blog/author/rene-scheier/)

Influencer:innen erzielen oft Millionenumsätze über Social Media – Instagram, TikTok,
YouTube & Co. dienen als lukrative Geldquellen. Doch genau diese Einnahmen weckt
das Interesse der Finanzbehörden. Allein in Nordrhein-Westfalen ermittelt ein spezielles„
Influencer-Team“ der Steuerfahndung gegen hunderte Social-Media-Stars; der Staatsschaden
liegt ersten Berichten zufolge bei rund [300 Millionen Euro](http://schwarzwaelder-bote.dewelt.de).
Im folgenden Beitrag erfahren Sie, welche typischen Steuerfallen im Influencer-Marketing
lauern und wie Sie sich davor schützen können.

**[Rückfragen? Beratungsbedarf? Schicken Sie RA René Scheier jetzt eine Nachricht!](https://www.legaldefenders.de/blog/steuerfahndung-ermittelt-gegen-influencer/?output_format=md#kontakt)**

## Steuerpflicht von Influencer:innen

Als Influencer:in gilt man steuerlich meist als Selbständige/r. Verdienen Sie regelmäßig
Geld mit Werbe-Posts, Kooperationen oder Partnerprogrammen, nehmen Sie Einkünfte
[aus Gewerbebetrieb ein](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Social_Media_Akteure/2020-07-30-FAQ-Ich-bin-Influencer.pdf?__blob=publicationFile&v=5#:~:text=Hierbei%20handelt%20es%20sich%20um,der%20erhaltenen%20Sache%20ist%20bekannt).
Das bedeutet: Sie unterliegen der **Einkommensteuer**, sobald Ihre Gewinne den Grundfreibetrag
überschreiten (2025: 11.604 Euro/Jahr). Die Steuererklärungspflicht besteht dabei
in der Regel _selbst wenn_ letztlich keine Steuer zu zahlen ist (ausgenommen: nur
sehr geringe Nebenverdienste). Außerdem können **Gewerbe-** und **Umsatzsteuer**
hinzukommen. So fällt auf Ihre Betriebseinnahmen grundsätzlich 19 % Umsatzsteuer
an (bzw. 7 % in Sonderfällen) – es sei denn, Sie nutzen die Kleinunternehmer-Regelung(
Umsatz < 22.000 € im Vorjahr). Wichtig: Schon bei Aufnahme der Tätigkeit müssen 
Sie den “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung” ans Finanzamt senden. Falschangaben
oder das Verschweigen von Einnahmen können nach § 370 AO bereits als [Steuerhinterziehung gewertet werden](https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/fiskus-steuern-influencer-gewerbe-umsatz-einkommen-steuer#:~:text=Der%20erste%20Schritt%20bei%20Aufnahme,Spenden%20und%20Mitgliedsbeitr%C3%A4ge).

Relevante Steuerarten im Überblick:

 * **Einkommensteuer** – bei Gewinnerzielungsabsicht (selbständige Tätigkeit); Erklärungspflicht
   ab Überschreiten des Freibetrags.
 * **Gewerbesteuer** – fällt erst bei einem Jahresgewerbeertrag über 24.500 € an.
 * **Umsatzsteuer** – in der Regel 19 % auf alle Einnahmen (Ausnahme: Kleinunternehmerregelung).
 * **Sachzuwendungen** – Sach- und Naturalleistungen (Gratis-Produkte, Reisen etc.)
   sind stets als Betriebseinnahmen zu erfassen (siehe unten).

## Typische Steuerfallen im Influencer-Alltag

Influencer-Marketing bringt einige spezielle Steuerrisiken mit sich. Beispiele sind:

 * **Gratis-Produkte und Werbegeschenke:** Kostenlose Waren, Gutscheine oder Einladungen(
   Hotels, Events, Reisen) gelten als **Sachzuwendungen**, die Sie versteuern müssen.
   Sie sind einkommen- und umsatzsteuerpflichtige Einnahmen – unabhängig davon, 
   ob das Unternehmen die Gaben als [„Geschenk“ deklariert](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerliche_Themengebiete/Social_Media_Akteure/2020-07-30-FAQ-Ich-bin-Influencer.pdf?__blob=publicationFile&v=5#:~:text=Hierbei%20handelt%20es%20sich%20um,der%20erhaltenen%20Sache%20ist%20bekannt).
   Auch eine Testbestellung ist steuerlich relevant, solange das Produkt nicht binnen
   kurzer Zeit zurückgeschickt wird. Nur Kleinstwerte sind ausgenommen (zum Beispiel
   Streuartikel bis ca. 10 €). Daher gilt: Dokumentieren Sie **jeden** Wert. Fragen
   Sie im Zweifel beim Hersteller nach dem üblichen Marktpreis und halten Sie Belege
   bereit. Achten Sie auch darauf, ob Ihr Werbepartner die Versteuerung (z.B. pauschal
   nach § 37b EStG) übernimmt – klären Sie das vertraglich ab.
 * **Unvollständige Buchführung und Belege:** Wenn Sie keine oder falsche Rechnungen
   führen, riskiert das Finanzamt eine Schätzung Ihrer Umsätze. Das ist oft nachteilig
   für den Influencer. Daher müssen **Einnahmen** (z.B. Gagen, Affiliate- und Werbeeinnahmen)
   und **Ausgaben** lückenlos dokumentiert sein. Fehlende Kontoauszüge, vergessene
   Neben­einnahmen von Plattformen (Instagram-Ads, TikTok-Boni, YouTube-Erlöse etc.)
   oder fehlende Rechnungen für Kooperationen können zu Strafanzeigen führen.
 * **Einnahmen aus Plattformen und Affiliate:** Auch digitale Einnahmequellen sind
   steuerrelevant. Erlöse aus YouTube-Partnerprogrammen, Affiliate-Links, TikTok-
   Geschenken oder Instagram-Shopping unterliegen der Steuerpflicht. Hier gelten
   die gleichen Regeln wie bei sonstigen unternehmerischen Umsätzen. Selbst kleinere
   Beträge addieren sich im Jahr schnell, und schon ein Zusammentreffen mit anderen
   Einkünften kann eine Steuererklärungspflicht auslösen.
 * **Fehlende Gewerbeanmeldung:** Manchmal unterschätzen „Gelegenheits-Influencer“
   ihre Steuerpflicht. Ob Sie sich als Gewerbe anmelden müssen, ist letztlich steuerlich
   nicht ausschlaggebend – allein die nachhaltige Gewinnerzielungsabsicht zählt.
   Unterlassen Sie keine Meldung, wenn Sie regelmäßig Aufträge annehmen.

## Steuerstrafrechtliche Konsequenzen

Wer Steuern vorsätzlich verkürzt oder überhaupt nicht zahlt, macht sich strafbar(§
 370 Abgabenordnung). Unter folgenden Umständen ist das Risiko besonders hoch:

 * **Unvollständige Steuererklärungen:** Lassen Sie Einnahmen weg oder reichen Sie
   Steuererklärungen gar nicht oder erst verspätet ein, kann dies schon den Tatbestand
   der Steuerhinterziehung erfüllen. Schon „kleine Lücken in der Buchführung“ oder
   eine nicht fristgerechte Abgabe gelten hier als Vorsatz.
 * **Strafrahmen:** Laut Gesetz drohen Geldstrafen oder **Freiheitsstrafen bis zu
   5 Jahren** bei Steuerhinterziehung. In der Praxis werden Haftstrafen meist zur
   Bewährung ausgesetzt; aber dafür fallen hohe Geldstrafen an. Zusätzlich sind **
   Steuernachzahlungen** mit Hinterziehungszinsen (ca. 6 % pro Jahr) Pflicht. Diese
   Nachforderungen können Existenz und Influencer-Karriere gefährden.
 * **Nebenfolgen:** Das Finanzamt kann bei Verdacht Werbekunden ausfragen und die
   Steuer zulasten des Influencers schätzen, wenn Belege fehlen. Es drohen Zwangsmaßnahmen
   wie Kontopfändungen oder Gehaltspfändung. Auch eine Gewerbeuntersagung ist denkbar,
   wenn das Finanzamt einen Influencer als unzuverlässig einstuft.
 * **Praxisbeispiel:** In NRW leitet das neu gegründete Landesamt zur Bekämpfung
   der Finanzkriminalität (LBF) rund 200 Verfahren gegen [Influencer ein](https://www.tagesschau.de/wirtschaft/digitales/steuerhinterziehung-influencer-finanzkriminalitaet-100.html).
   Die Ermittler sprechen von „hoher krimineller Energie“ bei einigen großen Accounts.
   Bundesweit sollen etwa 500 Influencer im Verdacht stehen, insgesamt ca. 300 Millionen
   Euro Steuern hinterzogen zu haben. Unwissenheit ist keine Entschuldigung – wer
   Steuern nicht zahlt, riskiert **hohe Nachzahlungen, Strafzinsen und sogar Geld-
   oder Freiheitsstrafen**.

## Empfehlungen für eine rechtssichere Influencer-Tätigkeit

Um Probleme zu vermeiden, sollten Influencer möglichst von Anfang an vorausschauend
handeln:

 * **Steuerberater beauftragen:** Lassen Sie sich frühzeitig von einem spezialisierten
   Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beraten. Er hilft, die richtige Rechtsform
   zu wählen und alle Pflichten (Gewerbeanmeldung, Buchführung, Steuererklärungen)
   zu erfüllen. Mit professioneller Hilfe vermeiden Sie schon kleinere Fehler, die
   teuer werden können.
 * **Dokumentation und Transparenz:** Führen Sie Buch über alle Einnahmen und Ausgaben–
   mit Eingangs- und Ausgangsrechnungen oder Kontoauszügen. Legen Sie insbesondere
   für Gratisprodukte und Kooperationen eine Liste mit Art, Datum und Wert an. Kennzeichnen
   Sie bezahlte Beiträge immer deutlich als Werbung (stichwort: Kennzeichnungspflicht)–
   dies ist zwar primär wettbewerbsrechtlich, kann aber auch dem Finanzamt zeigen,
   dass es sich um Geschäftsvorgänge handelt.
 * **Fristgerechte Steuererklärung:** Reichen Sie alle Steuererklärungen (Einkommen-,
   Umsatz- und ggf. Gewerbesteuererklärungen) pünktlich ein. Eine verspätete oder
   fehlende Steuererklärung kann als Vorsatz gewertet werden.
 * **Selbstanzeige bei Fehlern:** Sollten Sie erkennen, dass Sie Steuern versäumt
   haben, kann eine strafbefreiende Selbstanzeige helfen. Dies ist jedoch nur möglich,
   solange keine Ermittlungen laufen. Konsultieren Sie in diesem Fall sofort einen
   Anwalt oder Steuerberater.

**Legal Defenders**, eine spezialisierte Kanzlei für Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht,
bietet genau solche Unterstützung – diskret, kompetent und auf Influencer zugeschnitten.
Ob es um Selbstanzeigen, Steuerprüfungen oder Strafverfahren geht.

## Rückfragen?

Schicken Sie Ihre Fragen an Rechtsanwalt René Scheier. Er wird sich umgehend bei
Ihnen melden.

   Name

   E-Mail

   Telefon

Nachricht

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie werden umgehend kontaktiert.

## Beitragsnavigation

[Einziehung geht in die nächste Runde: Die Neuerungen zur Vermögensabschöpfung im Bundestag](https://www.legaldefenders.de/blog/einziehung-geht-in-die-naechste-runde-die-neuerungen-zur-vermoegensabschoepfung-im-bundestag/)

[Petfluencer – Insta-Helden mit ernsten steuerstrafrechtlichen Risiken](https://www.legaldefenders.de/blog/petfluencer-hobby-mit-ernsten-steuerstrafrechtlichen-risiken/)