Title: Straf- und Bußgeldrechtliche Risiken im Bereich des Außenwirtschaftsrechts
Author: RegioHelden
Published: 7. Juni 2024
Last modified: 4. Juli 2024

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# Straf- und Bußgeldrechtliche Risiken im Bereich des Außenwirtschaftsrechts

 Veröffentlicht am 7. Juni 20244. Juli 2024

Das Außenwirtschaftsrecht reguliert den grenzüberschreitenden Waren-, Dienstleistungs-,
Kapital- und Zahlungsverkehr sowie den Verkehr von Devisen, Gold und anderen Edelmetallen.
Unternehmen, die international tätig sind, müssen sich an eine Vielzahl von Vorschriften
halten, um nicht in Konflikt mit dem Gesetz zu geraten. Die Nichteinhaltung dieser
Vorschriften kann erhebliche straf- und bußgeldrechtliche Risiken mit sich bringen.
In diesem Beitrag werden die wichtigsten straf- und bußgeldrechtlichen Risiken im
Bereich des Außenwirtschaftsrechts beleuchtet.

**1. Exportkontrollen und Sanktionen**

Eines der zentralen Elemente des Außenwirtschaftsrechts sind die Exportkontrollen.
Diese sollen verhindern, dass sensible Güter in falsche Hände geraten oder in Länder
exportiert werden, die unter internationalen Sanktionen stehen.

**a. Verstoß gegen Exportkontrollvorschriften**

Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die entsprechenden Exportlizenzen einholen,
bevor sie Waren exportieren. Verstöße gegen Exportkontrollvorschriften, wie der 
Export von Gütern ohne die erforderlichen Genehmigungen, können strafrechtlich verfolgt
werden. Dies betrifft insbesondere Güter, die für militärische oder nukleare Zwecke
verwendet werden könnten.

**b. Konsequenzen**

Verstöße gegen Exportkontrollvorschriften können gemäß § 18 Außenwirtschaftsgesetz(
AWG) mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
In besonders schweren Fällen, etwa bei vorsätzlichen Verstößen, können die Strafen
noch höher ausfallen.

**2. Umgehung von Embargos und Sanktionen**

Ein weiteres erhebliches Risiko besteht in der Umgehung von Embargos und Sanktionen,
die von der EU, den USA oder anderen internationalen Organisationen verhängt wurden.

**a. Verbotene Geschäfte mit sanktionierten Ländern oder Personen**

Geschäfte mit sanktionierten Ländern oder Personen sind streng verboten. Unternehmen
müssen sicherstellen, dass sie keine Verträge mit sanktionierten Partnern abschließen
und keine Dienstleistungen oder Güter in sanktionierte Länder liefern.

**b. Konsequenzen**

Die Umgehung von Embargos und Sanktionen kann zu erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen
führen. Verstöße werden gemäß § 18 AWG mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder
Geldstrafen geahndet. Zudem drohen hohe Bußgelder nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz(
OWiG).

**3. Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung**

Auch das Risiko der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist im internationalen
Handel allgegenwärtig. Unternehmen müssen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen,
dass sie nicht unwissentlich in Geldwäsche- oder Terrorismusfinanzierungsaktivitäten
verwickelt werden.

**a. Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz (GwG)**

Unternehmen sind verpflichtet, Sorgfaltspflichten nach dem Geldwäschegesetz zu erfüllen.
Dazu gehören unter anderem die Identifizierung von Geschäftspartnern, die Überwachung
von Transaktionen und die Meldung verdächtiger Aktivitäten an die zuständigen Behörden.

**b. Konsequenzen**

Verstöße gegen das Geldwäschegesetz können strafrechtliche Konsequenzen nach sich
ziehen. Geldwäsche wird gemäß § 261 StGB mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis
zu fünf Jahren bestraft. Bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Geldwäsche können
die Strafen noch höher ausfallen.

**4. Zoll- und Steuervergehen**

Im internationalen Handel müssen Unternehmen auch die Zoll- und Steuervorschriften
genau beachten. Verstöße können ebenfalls erhebliche straf- und bußgeldrechtliche
Risiken mit sich bringen.

**a. Zollhinterziehung und Steuerbetrug**

Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie die korrekten Zölle und Steuern abführen.
Zollhinterziehung und Steuerbetrug sind strafbare Handlungen, die zu erheblichen
finanziellen Sanktionen und strafrechtlichen Konsequenzen führen können.

**b. Konsequenzen**

Verstöße gegen Zoll- und Steuervorschriften können gemäß § 370 AO und § 373 AO mit
Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren bestraft werden. Zudem können
die Zollbehörden hohe Nachzahlungen und Bußgelder verhängen.

**Fazit**

Unternehmen im internationalen Handel stehen vor einer Vielzahl von straf- und bußgeldrechtlichen
Risiken im Bereich des Außenwirtschaftsrechts. Eine sorgfältige Compliance und die
regelmäßige Überprüfung der Einhaltung aller relevanten Vorschriften sind unerlässlich,
um rechtliche Probleme zu vermeiden. Unternehmen sollten sich regelmäßig rechtlich
beraten lassen und interne Kontrollmechanismen etablieren, um sicherzustellen, dass
alle außenwirtschaftsrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Nur so können sie
die vielfältigen Risiken im internationalen Geschäft erfolgreich meistern und rechtliche
Konsequenzen vermeiden.

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[Straf- und Bußgeldrechtliche Risiken bei Influencern: Ein Überblick](https://www.legaldefenders.de/blog/straf-und-bussgeldrechtliche-risiken-bei-influencern-ein-ueberblick/)

[Verhaltenskodex bei staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungen: Ein Leitfaden für Unternehmen und Privatpersonen](https://www.legaldefenders.de/blog/verhaltenskodex-bei-staatsanwaltschaftlichen-durchsuchungen-ein-leitfaden-fuer-unternehmen-und-privatpersonen/)