Title: Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung: Stopp beim Prüfungsverfahren
Published: 4. Juli 2024

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# Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung: Stopp beim Prüfungsverfahren

 Veröffentlicht am 4. Juli 20244. Juli 2024

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist eine zentrale Aufgabe
der Aufsichtsbehörden in Deutschland. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen
Verfahren, die den Behörden zur Verfügung stehen, und zeigt die wichtigsten rechtlichen
Rahmenbedingungen auf.

#### Verwaltungsrechtliches Prüfungsverfahren und Mitwirkungspflichten

 sind Arbeitgeber umfassenden Mitwirkungspflichten unterworfen. Sie müssen Auskünfte
erteilen und Unterlagen vorlegen (§ 5 Abs. 1 Nr. 3 SchwarzArbG). Im Gegensatz dazu
gilt im verdachtsabhängigen Bußgeld- oder Strafverfahren der nemo tenetur-Grundsatz,
der den Beschuldigten vor Selbstbelastung schützt.

#### Verdachtsabhängiges Bußgeld- oder Strafverfahren

, der den Beschuldigten vor Selbstbelastung schützt. Dies bedeutet, dass ein Arbeitgeber
nicht verpflichtet ist, aktiv zur Aufklärung des gegen ihn gerichteten Verdachts
beizutragen.

#### Entscheidungsfindung des OVG Sachsen-Anhalt

 hat in seinem Beschluss vom 14.10.2019 (1 M 92/19) klargestellt, dass ein Prüfungsverfahren
nach dem SchwarzArbG unverzüglich abzubrechen ist, wenn sich der Verdacht einer 
Ordnungswidrigkeit soweit konkretisiert, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren 
eingeleitet werden kann. Die Aufsichtsbehörde darf das Prüfungsverfahren nicht als
Mittel zur Aufklärung eines bereits bestehenden Verdachts nutzen.

#### Folgen bei Missachtung der Verfahrensregeln

Wenn die Aufsichtsbehörde das Prüfungsverfahren trotz bestehenden Verdachts einer
Ordnungswidrigkeit oder Straftat weiterführt und den Arbeitgeber nicht über sein
Auskunftsverweigerungsrecht gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 SchwarzArbG informiert, kann dies
schwerwiegende Konsequenzen haben. Das OVG Sachsen-Anhalt deutet an, dass in einem
solchen Fall ein Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbot greifen kann. Diese
Beweise dürfen dann nicht in einem späteren Straf- oder Bußgeldverfahren verwendet
werden.

#### Schlussfolgerungen und mögliche Auswirkungen auf Strafverfahren

Aus der Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt folgt, dass das Prüfungsverfahren nach
dem SchwarzArbG nicht eingeleitet oder weitergeführt werden darf, wenn bereits ein
konkreter Verdacht einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat besteht. Wird dies dennoch
getan und der Arbeitgeber über den Verdacht und sein Auskunftsverweigerungsrecht
im Dunkeln gelassen, sollten die im Prüfungsverfahren erhobenen Beweise im nachfolgenden
Straf- oder Bußgeldverfahren nicht verwertet werden dürfen. Der [nemo tenetur-Grundsatz](https://de.wikipedia.org/wiki/Nemo_tenetur_se_ipsum_accusare)
ist ein fundamentales Prinzip im deutschen Rechtssystem, das den Beschuldigten vor
Selbstbelastung schützt. Wenn ein Arbeitgeber aufgrund seiner Mitwirkungspflicht
im Prüfungsverfahren belastende Unterlagen und Daten übergibt, ohne über seinen 
Verdacht und sein Auskunftsverweigerungsrecht informiert zu sein, wäre die Verwendung
dieser Beweise in einem späteren Verfahren eine Verletzung seiner Rechte. Daher 
sollten solche Beweise ausgeschlossen werden, um die Fairness und Integrität des
Verfahrens zu wahren.

#### Bedeutung für betroffene Unternehmen und die Wirtschaft

Diese Entscheidung stärkt die Rechtssicherheit für betroffene Unternehmen und Personen,
indem sie klarstellt, dass Verfahren nicht willkürlich abgebrochen werden dürfen
und dass die erhobenen Beweise in einem späteren Verfahren nicht verwendet werden
dürfen, wenn die Mitwirkungspflichten missbraucht wurden. Dies trägt dazu bei, die
Schwarzarbeit wirksam zu bekämpfen und faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern.

In extremen Fällen kann dies sogar zur Einstellung des Strafverfahrens führen, wenn
die belastenden Beweise, die auf rechtswidrige Weise erhoben wurden, die Haupt- 
oder einzigen Beweise gegen den Beschuldigten darstellen. Ohne diese Beweise könnte
die Staatsanwaltschaft möglicherweise keine ausreichenden Beweise vorlegen, um die
Anklage aufrechtzuerhalten, was letztlich zu einer Einstellung des Verfahrens führen
könnte.

#### Fazit

Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der nemo tenetur-Grundsatz sind
essenziell, um die Rechte der Beschuldigten zu schützen und die Integrität des Rechtssystems
zu gewährleisten. Arbeitgeber sollten sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst sein,
um rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Die Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt 
bietet klare Leitlinien und stärkt die Rechtssicherheit im Umgang mit Prüfungsverfahren
nach dem SchwarzArbG.

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