Das Landgericht Nürnberg-Fürth entschied am 14. Februar 2024 im (Az.: 18 Qs 49/23) über die Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung, die auf einer anonymen Anzeige basierte. Der Fall betraf eine Apothekerin, die beschuldigt wurde, Medikamente an Privatpatienten gegen Barzahlung ausgegeben zu haben, ohne darauf hinzuweisen, dass diese von den Krankenkassen übernommen werden könnten. Sie rechnete die Medikamente […]
